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Honorarberatung
Bei der Vergütung einer Finanzberatung existieren grundsätzlich zwei Möglichkeiten: bei der gängigen Variante erhalten die Finanzberater ihr Honorar aus den Produkten selbst (z.B. Ausgabeaufschläge bei Investmentfonds).

Bei der „Honorarberatung“ wird die Dienstleistung des Beraters ähnlich wie bei Rechtsanwälten oder Steuerberatern durch Zahlung eines Honorars abgegolten. Der Anleger kann dann entweder seine Kapitalanlage in einem Depot seiner Wahl vornehmen oder er erhält auf Wunsch ein vertriebskostenfreies Angebot des Honorarberaters.

Welche Alternative die bessere ist, hängt von der jeweiligen Situation des Anlegers oder seinen individuellen Präferenzen ab.
Da die Honorarberatung als Anlageberatung (im Unterschied zur reinen Fondsvermittlung) nur durch ein bei einem der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zugelassenen Finanzdienstleistungsinstitut erfolgen darf, kooperieren wir in der Honorarberatung mit der Stubenrauch und Hölscher Fondsberatung GmbH.

Wenn Sie an einer Honorarberatung interessiert sind, klicken Sie bitte auf die Homepage www.sundh-fonds.de und unter der Rubrik "Kontakt" können Sie uns Ihre Anfrage senden. Vielen Dank.
© Hölscher Invest 2006
St.-Nr.: 118/00386
 
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